Wir über unsBeschwerdeführungAuconewsDownloads
Startseite


Startseite

Impressum Datenschutz

16.04.2010
Wieder da: Blanko-ZB II für importierte Gebrauchte!

Durch ein aktuelles Urteil des Oberverwaltungsgerichts Koblenz können wir Ihnen ab sofort wieder die problemlose Beschaffung von Blanko-ZB II für Ihre importierten Gebrauchten bieten.

Das OVG Koblenz gab mit seinem Urteil vom 25.02.2010 (7A 11062/09) der Berufung eines Autohändlers statt, und bestätigte ihm somit sein Recht auf Ausfüllung einer ZB II für gebrauchte Importfahrzeuge. Die Fahrzeuge waren im Ursprungsland mit Tageszulassungen versehen worden; sie waren neuwertig oder gebraucht.

Dieses Gerichtsurteil ist auch ein Erfolg unseres hartnäckigen Einsatzes. Wir standen dem Händler mit unserem Fachwissen zur Seite und begleiteten ihn auf seinem juristischen Weg.

Für Importeure konnten wir somit wesentliche Vorteile erzielen:

- Zeitgewinn durch Wegfall der bisher nötigen Tageszulassung
- Geldersparnis: keine Kfz-Steuer, keine An- und Abmeldegebühren
- Keine Wertminderung durch die deutsche Tageszulassung

Eine ausführliche Zusammenfassung des Urteils haben wir für Sie als PDF erstellt.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.

Ihr AUCOTRAS - Team


Zurück zum Newsarchiv