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28.03.2011
Euro 4 Fahrzeuge sind mit § 13-Gutachten zulassungsfähig - Aktualisierung: nur bis Ende 2011!

Es gibt eine neue Alternative im Wirrwarr um die Zulassung von Euro-4 Fahrzeugen: Die Fahrzeuge dürfen mit einer Einzelgenehmigung gemäß § 13 Abs. 1 EG-FGV zugelassen werden und sind nicht mehr auf die Ausstellung einer Ausnahmegenehmigung angewiesen. Dies geht aus einem Schreiben des Bundesverkehrsministeriums an die Bundesländer hervor.

Wenn Sie noch Euro-4 Fahrzeuge in Ihrem Bestand haben und sich die Beantragung von Ausnahmegenehmigungen auch weiterhin problematisch bis unmöglich gestaltet, können Sie gemäß § 13 beim TÜV oder bei der Dekra ein Gutachten für das Fahrzeug erstellen lassen. Mit diesem Gutachten können wir Ihr Fahrzeug mit einer Tageszulassung versehen und somit erstmalig in Verkehr bringen.

Für weitere Informationen können Sie uns gerne kontaktieren.

Aktualisierung: Diese Möglichkeit bestand nur bis Ende 2011!


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