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Zulassungsbescheinigung/ Fahrzeugbrief


Beantragung der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

Die Richtlinie 1999/37/EG, geändert durch die Richtlinie 2003/127/EG, hat die Zulassungsbescheinigungen für Fahrzeuge in den Mitgliedstaaten der EU in ihren wesentlichen Teilen harmonisiert.
Ab dem 01. Oktober 2005 werden nur noch die neuen Dokumente ausgestellt.
In Deutschland besteht die neue Zulassungsbescheinigung aus zwei Teilen:
Zulassungsbescheinigung Teil I – Muster 20 (§ 24 StVZO) – ersetzt den ehemaligen Fahrzeugschein. Zulassungsbescheinigung Teil II – Muster 2b (§ 23 StVZO) – ersetzt den ehemaligen Fahrzeugbrief.
Die Beantragung der Zulassungsbescheinigung Teil II ist aufwendig und zeitintensiv. Die AUCOTRAS beantragt für Sie bei der zuständigen Behörde für Fahrzeuge aus EU – und Drittländern die ZB II.


Für die Beantragung benötigen wir bei

... EU-Fahrzeugen:

... Fahrzeugen aus Drittländern: