Zulassungsbescheinigung/ Fahrzeugbrief
Beantragung der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Die
Richtlinie 1999/37/EG, geändert durch die Richtlinie 2003/127/EG, hat
die Zulassungsbescheinigungen für Fahrzeuge in den Mitgliedstaaten der
EU in ihren wesentlichen Teilen harmonisiert.
Ab dem 01. Oktober 2005 werden nur noch die neuen Dokumente ausgestellt.
In Deutschland besteht die neue Zulassungsbescheinigung aus zwei Teilen:
Zulassungsbescheinigung
Teil I – Muster 20 (§ 24 StVZO) – ersetzt den ehemaligen
Fahrzeugschein. Zulassungsbescheinigung Teil II – Muster 2b (§ 23
StVZO) – ersetzt den ehemaligen Fahrzeugbrief.
Die Beantragung der
Zulassungsbescheinigung Teil II ist aufwendig und zeitintensiv. Die
AUCOTRAS beantragt für Sie bei der zuständigen Behörde für Fahrzeuge
aus EU – und Drittländern die ZB II.
Für die Beantragung benötigen wir bei
... EU-Fahrzeugen:
- Formular Vollmacht-Händlererklärung-Auftrag (siehe Downloads)
- Formular Mitteilung für Umsatzsteuerzwecke (siehe Downloads)
- Einkaufsrechnung
- Ausländische Fahrzeugpapiere (bei Gebrauchtwagen)
- EWG-Übereinstimmungsbescheinigung /COC-Papier oder
- TÜV–Gutachten gemäß § 21 StVZO (Gebrauchtwagen älter als sechs Monate) bzw.
- Gutachten zur Erlangung einer Einzelgenehmigung nach §13 EG-FGV (Neu- und Gebrauchtwagen jünger als sechs Monate)
... Fahrzeugen aus Drittländern:
- Formular Vollmacht-Händlererklärung-Auftrag (siehe Downloads)
- Formular Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
- Einkaufsrechnung
- Ausländische Fahrzeugpapiere (bei Gebrauchtwagen)
- TÜV–Gutachten gemäß § 21 StVZO (Gebrauchtwagen älter als sechs Monate) bzw.
- Gutachten zur Erlangung einer Einzelgenehmigung nach §13 EG-FGV (Neu- und Gebrauchtwagen jünger als sechs Monate)