
Gutachten zur Erlangung der Einzelbetriebserlaubnis
Für Fahrzeuge ohne EG-Typgenehmigungsnummer existieren keine COC-Dokumente.
Zur Zulassung dieser Fahrzeuge wird ein GUTACHTEN ZUR ERLANGUNG DER EINZELBETRIEBSERLAUBNIS benötigt, das von einer technischen Prüforganisationen (TÜV, DEKRA, GTÜ) nach Begutachtung des Fahrzeuges ausgestellt wird.
Dies betrifft die folgenden Fahrzeuge (= Fahrzeuge ohne EG-Typgenehmigungsnummer):
- Fahrzeuge aus NICHT-EU Ländern
- nach individuellen Vorgaben gebaute LKW und Anhänger
- EU-Fahrzeuge älteren Baujahres (PKW älter 1996, Nutzfahrzeuge älter 2010)
Folgende Gutachten werden erstellt:
- Für Gebrauchtfahrzeuge:
„Gutachten zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis gemäß § 21 StVZO“
- Für Neufahrzeuge:
„Gutachten nach § 13 EG-FGV und zur Erlangung einer nationalen Einzelgenehmigung nach Artikel 45* der VO(EU) 2018/858“
Mit diesen Gutachten können Sie Ihr Fahrzeug problemlos in Deutschland zulassen.
Wir erstellen die deutschen Zulassungsbescheinigungen auf Basis von § 21 StVZO und § 13 EG-FGV-Gutachten und erteilen, falls erforderlich, die Ausnahmegenehmigungen.
Bei weiteren Fragen zur Erstellung der Gutachten sind wir gerne behilflich.